Geschrieben von: Mario
Wie Sie mit der Bahn zu uns kommen
Wir holen Sie bei Anreise mit der Bahn bequem vom Bahnhof ab und bringen Sie natürlich bei Abreise wieder zum Bahnhof. Der Bahnhof "Treibach-Althofen" oder Klagenfurt befinden sich nicht weit weg! Für aktuelle Fahrbahnauskünfte klicken Sie bitte hier!
Mit dem Flugzeug in den Urlaub! Kein Problem!
Wenn Sie in Ihren Urlaub mit dem Flugzeug anreisen wollen, kein Problem! Wir holen Sie kostenlos vom Flughafen Klagenfurt an und befördern Sie bei Abreise natürlich wieder zum Flughafen! Informationen über die aktuellen Flugverbindungen erhalten Sie hier!
Wie Sie zu uns finden!
Um zuverlässig mit dem Auto zu uns zu finden besuchen Sie bitte folgende Website - ViaMichelin. Geben Sie im Feld Abfahrt Ihre gewünschte Abfahrtsadresse ein und klicken Sie auf "Suchen".
Alternativ folgend die Wegbeschreibung ab der A2/E66:
Auf der A2/E66 Abfahrt "Klagenfurt Nord".
Auffahren auf die S37 Richtung "St. Veit/Glan".
Dem Strassenverlauf 31,5 km folgen
Bei B93 (Gurktal-Bundesstrasse) links abbiegen.
Dem Strassenverlauf 6,5 km folgen.
Rechts abbiegen Richtung "FeWo Spendier"
Nach 4,5 km-Ziel!
Wie ist die Küche in der Ferienwohnung ausgestattet?
Die Küche jeder Ferienwohnung ist komplett eingerichtet. Teller, Bestecke für mindestens 6 Personen, Töpfe, Elektro- und andere Küchengeräte sind vorhanden!
Welche Verpflegung gibt es am Urlaubsbauernhof?
Die Ferienwohnungen "Morgensonne" und "Abendrot" sind auf Selbstverpflegung ausgelegt. Selbstverständlich können aber selbstgemachte Köstlichkeiten wie Speck, Hauswürste oder Brot direkt am Hof bezogen werden. Gerne veranstalten wir auch gemeinsame Grillabende oder Frühstücksrunden! Bitte geben Sie uns einfach bekannt, falls Sie später am Abend anreisen, wir bereiten gerne eine deftige Willkommensstärkung für Sie zu!
Wie viele Personen können in einer Ferienwohnung Platz finden?
Pro Ferienwohnung finden maximal 6 Personen Platz. Ein Schlafzimmer mit einem Doppelbett, und ein Schlafzimmer mit zwei Einzelbetten sind vorhanden. Zusätzlich können zwei weitere Personen auf der ausziehbaren Wohnzimmercouch nächtigen. Wir können Ihnen auch gerne ein zusätzliches Gästebett zur Verfügung stellen, da die Couch naturgemäss nicht optimal zum Schlafen geeignet ist.
Welche medizinische Versorgung kann ich bei Bedarf in Anspruch nehmen?
Bei Gesundheitlichen Problemen stehen folgende Ärzte in unmittelbarer Umgebung zur Verfügung:
Allgemeinmedizin
FERSTNER Franz,
Hauptstraße 51, Straßburg
Tel.: +43 4266 311 1Innere Medizin
SIEBERT Franz,
Hauptplatz 4, Straßburg
Tel.: +43 4266 254 8Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
KORNBERGER Andrea,
Hauptplatz 1, Straßburg-Stadt
Tel.: +43 4266 203 6Unfallchirurgie
ORTHNER Ernst,
Moorweg 30, Althofen
Tel.: +43 4262 207 1
Welche Freizeit- und Ausflugsziele gibt es in der Umgebung?
In direkter Umgebung gibt es viel zu erleben. Hier ein kleiner Überblick:
- Erlebniswelt "Spur des Einhorn" - Friesach
- Burgenstadt Friesach - Friesach
- Karl-May-Festspiele - Weitensfeld
- Metnitzer Totentanz- und Brauchtumsmuseum, Metnitz
- Schloß Straßburg - Straßburg
- Dom zu Gurk - Gurk
- Freizeitzentrum Althofen - Treibach-Althofen
- Mehr Informationen
Pilze sammeln
Das Sammeln von Pilzen ist bei uns gesetzlich geregelt. Hier der wichtigste Auszug der Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 25.6.1996:
Oberirdische Teile von Pilzen dürfen in Kärnten in der Zeit vom 15. Juni bis 30 September von 07:00 bis 18:00 Uhr nur in einer Gesamtmenge von höchstens 2 kg pro Person und Tag von ihrem Standort entfernt werden. Die selbe Beschränkung gilt nicht nur für das Sammeln von Pilzen, sondern auch für den Erwerb, die Weitergabe und die Beförderung. Außerhalb dieses Zeitraumes ist das Sammeln teilweise geschützter Pilze (wozu auch die Eierschwammerln, Steinpilze und Parasole gehören) gänzlich verboten. Der Erwerb, Feilbieten und Handeln, die Weitergabe und Beförderung von mehr als täglich 2 Kilogramm ist nur in der Zeit vom 15. Juni bis 30 September eines jeden Jahres
- für Inhaber eines Handelsgewerbes im Rahmen der Ausübung dieses Gewerbes,
- für Pilzverarbeitungsbetriebe,
- Pilzsammelstellen, die als häusliche Nebenerwerbsbetriebe gelten oder von Kleinunternehmern betrieben werden,
- sowie Gastronomiebetriebe und Großküchen erlaubt.
Schutz des Nachwuchses:
Zum Schutz des Nachwuchses und der Nachzucht teilweise geschützter Pilze istverboten.
- die Entnahme von Pilzen unter 2 cm Größe sowie alter Fruchtkörper
- die Verwendung von Harken, Hacken, Rechen und Gegenständen, welche die humushaltige Bodenschicht zerstören.
Verboten ist übrigens auch die mutwillige Zerstörung von giftigen oder nicht bekannten Pilzen, da auch diese für den Naturhaushalt eine wichtige Rolle spielen.